29. Juli 2022 um 16:25 Uhr
#2678
Moderator
Für die Diagnosegruppen UI 1 und UI 2 hat der GBA aktuell eine Anpassung der Leitsymptomatik vorgenommen.
In beiden Gruppen wird nun nur noch „a“ angekreuzt.
Wurde eine Verordnung bei UI 2 mit „b“ ausgestellt muss dies nicht nachträglich abgeändert werden (s. Anlage 3 des Podologievertrags unter “Korrekturmöglichkeiten”).
Wir haben unseren Ärzteflyer zum Download bereits entsprechend abgeändert.
Viele Grüße,
Tanja