Die Beihilfefähigkeit von Heilmitteln ist in der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) in § 23 i. V. m. den Anlagen 9 und 10 geregelt. Aufwendungen für ärztlich oder zahnärztlich verordnete Heilmittel und bei der Anwendung der Heilmittel verbrauchten Stoffe sind bis zu bestimmten Höchstbeträgen beihilfefähig.

Hier findet ihr das Nora Nagelkorrekturspange Schulungsskript in der jeweils aktuellen Fassung.

Tipps beim Hochbiegen des Spangenschenkels mit der Flachzange mit Jörg

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Tabelle mit Problemlösungen beim Anlegen der NORA Nagelkorrekturspange. Dieses Dokument wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.

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